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An der 1817 erbauten Landstraße nach Königstein haben sich einige Abschnitte mit geschlossener historischer Bebauung des 19. Jahrhunderts erhalten. Ab 1828 entstanden entlang der schnurgeraden Straße, östlich des alten Ortskerns, Pensionen, Villen und Hotels, auch die erste Apotheke von 1838, von denen sowohl der Kur- als auch der Quellenpark bequem zu Fuß erreichbar waren. Die historische und städtebauliche Bedeutung dieser Gesamtanlage liegt in der stilistischen Einheitlichkeit der in klassizistischen Formen gehaltenen Bauten, die trotz einiger störender Ladeneinbauten gewahrt ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |