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Diese Gesamtanlage ist ein weiterer exemplarisch erhaltener Abschnitt der Ortserweiterung nach 1828.
Gegenüber dem Kurpark gelegene, typische Bad Sodener Kurpensionen des 19. Jahrhunderts.
Im ortskernnahen Bereich geschlossene Zeilenbebauung aus meist schlichten, traufständigen, zweigeschossigen Gebäuden mit betontem mittigem Eingang und axialer Fensterteilung, z. T. Bereicherung durch Lisenen und Gesimse.
Zum ehemaligen Ortsausgang hin aufgelockerte, villenartige Bebauung. Große kubische Baukörper mit flach geneigten Satteldächern, im Dachüberstand Anklänge an den Schweizer-Haus-Stil, klare Aufteilung der Fensterachsen und repräsentative Betonung der Straßenfront.
Wichtig für das Erscheinungsbild sind die unterteilten historischen Fenster und Türen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |