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Die Gesamtanlage umfasst drei Bauten des beginnenden 20. Jahrhunderts und Villa Wildrose von 1880.
Villen im Landhausstil mit Vor- und Rücksprüngen der Fassade, mehrfachen Giebeln, asymmetrisch verteilten, gekuppelten Fenstern mit Sandsteingewänden. Parkstraße 38 hebt sich hiervon ab als kubischer, schlichter Baukörper der dreißiger Jahre.
Alle in repräsentativer Hanglage innerhalb großer Gärten mit reichem altem Baumbestand.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |