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Die Gesamtanlage ist die Ortserweiterung im Osten des Kurparks nach 1900. Offene Bebauung mit Vorgärten und Einfriedungen in typischen Bauformen des Landhausstils mit stark gegliederten Baukörpern und Dachflächen (Giebel, Zwerchhäuser, Gauben, Erker). Typisch auch die Verwendung von Verschindelungen, Bruch- und Werksteinen, verschiedenen Fensterformen. Im ganzen intaktes Villenquartier von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Als Störungen sind nur die in Größe und Gestaltung unpassenden Neubauten Kronberger Straße 14, Bismarckstraße 1 und 3 zu erwähnen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |