Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dreigeschossige, spätklassizistische Kurvilla (Villa Sans Souci) mit flachem Satteldach und filigranem, gusseisernem Balkonvorbau, stichbogigen Fenstern in gleichmäßiger Reihung mit Sandsteinlaibungen, schmalen Gesimsen, Ecklisenen, errichtet um 1858. Der Vorgarten - wie die anderen Vorgärten Teil der Alleeplanung - bei der Renovierung 1989 verändert. Das historisch intakte Erscheinungsbild ist als Teil des hier übrig gebliebenen historischen Abschnitts der Ortserweiterung Alleestraße Mitte des 19. Jahrhunderts von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |