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Zweigeschossiges Wohnhaus (Villa Aurora) in Neorenaissanceformen zur Zeit des Jugendstils, um 1904. Die Gliederung der verputzten Wandflächen erfolgt straßenseitig mit einem leichten Mittelrisalit sowie durch Sandsteingewände und Entlastungsbögen, die die Fenster wirkungsvoll zu Gruppen zusammenfassen. Das hohe Mansarddach besitzt ein Fachwerk-Zwerchhaus und Schwebegiebel der straßenseitigen Gauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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