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Mehrgeschossiges Altersheim, gebaut 1922/24, Architekt Kemper, Frankfurt. Sechzehnachsiger Mitteltrakt mit Laufgängen und Zimmern zur Süd- und Parkseite, zwischen zwei querrechteckigen Kopfbauten mit Treppenhäusern, deren Walmdächer am First des Mitteltraktes ansetzen. Zugehörige, in großen Formen axial auf den Baukörper bezogene Parkanlage. Die Flügelbauten lassen an den Stirnseiten die Treppenhäuser durch einen flachen, risalitähnlichen, dreigeschossigen Vorsprung erkennen, der die expressionistischen Bauformen der zwanziger Jahre zeigt; ebenso wie die Dreiecksgauben der Dächer und die Ausgestaltung der Treppenhäuser.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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