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Giebelständiger Backsteinbau von 1927 (Haus Frigga) mit Fachwerkzierelementen und Beschriftungen an den Schwellen, mit nachempfundenen Fächerrosetten, wie sie an Fachwerkbauten der niederdeutschen Renaissance vorkommen.
Die bewusste Übertragung dieses Stils ist ein exzellentes Beispiel der werkbewussten Kunstpraxis der 1920er- und 1930er-Jahre; daher von baukünstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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