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Zweigeschossiger Bau mit flachem Satteldach in typischer spätklassizistischer Palais-Form der Bad Sodener Architektur um 1840.
Baukünstlerisch anspruchsvolle Fassadengliederung mit Gesimsbändern, hohen Fenstern von fünf zu vier Achsen, Palladio-Motiv der Giebelfenster (leider beeinträchtigt durch moderne Fensterveränderungen).
Städtebaulich wichtige Lage am Quellenpark, unverzichtbar im Ensemble und als Einzeldenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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