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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkrähmbau auf hohem Sockel, erbaut um 1730, mit profilierter Schwelle, erneuertem Satteldach und etwas angehobenem Giebel. Sehr regelmäßige Verstrebung mit geschosshohen, teils naturwüchsig gebogenen Hölzern.
Von Bedeutung im Ensemble mehrerer hier erhaltener Kleinbauernhäuser, angrenzend an den Quellenpark.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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