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Erbaut 1912, ein zweigeschossiger Putzbau mit Sandsteinsockel. Geschweiftes Walmdach mit zwei übereinander liegenden Reihen sehr flacher Fledermausgauben. Offener überdachter Bogeneingang, angrenzend ein Vorbau (Hausmeisterwohnung) mit Jugendstiltür.
Im Inneren Geländer mit Jugendstildekor und weitere originale Ausstattung, außen dekoriertes Uhrenfeld, quadratischer Dachreiter mit oktogonalem Helmaufsatz, der zugleich als Lüftungskörper dient.
Städtebauliche, historische und künstlerische Bedeutung als einer der architektonisch herausragenden Schulbauten des Main-Taunus-Kreises nach der Jahrhundertwende.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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