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Wohn- und Geschäftshaus, um 1800 entstanden. Traufständiger, zweigeschossiger Fachwerkbau mit Zahnfries am Hauptgesims, originalem Ladeneinbau.
Als unverfälschter Teil des alten Soden vor seiner Erweiterung mit Kurvillen am teils neu gestalteten Platz am Adlerbrunnen und als örtlich prägender Bau der Phase um 1800 von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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