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Villa um 1910, gedrungener Winkelbau mit teils abgewalmtem Mansarddach, offenen und geschlossenen Altanen, Sandsteinrahmungen, originaler Vorgarteneinfriedung;
Übergangsstil zwischen Gründerzeit und Moderne, Reste des Gründerzeitstils wie z.B. Königsteiner Straße 86a erkennbar, demgegenüber aber Aufhebung fast aller Vertikal- und Horizontalbezüge, Verkleinerung der Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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