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Der Butzbacher Stadtmauer waren ursprünglich drei Wallgräben vorgelagert. Ihr Verteidigungswert war nie sonderlich hoch zu bewerten und so nimmt es nicht Wunder, daß sie bald anderweitigen Nutzungen zugeführt wurden. Vornehmlich Gärten, unter denen der nicht mehr bestehende landgräfliche Lustgarten des 17. Jahrhunderts herausstach. Die vor dem Griedeler Tor zur Verfügung stehenden Freiflächen waren geeignet, ab 1610 einen chrsitlichen Friedhof außerhalb der Stadt aufzunehmen. Einzelne Grabstätten, ein Ehrenhof für Butzbacher Weltkriegsopfer und der neben dem christlichen plazierte jüdische Friedhof sind auch als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz gestellt (siehe Griedeler Straße o. Nr.).
Die Trassenführung der 1850 in Betrieb genommenen Main-Weser-Bahn war der erste Schritt zur Auflösung des Ringweges, der das historische Vorfeld der Stadt umgab. Seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts ist bis in die Gegenwart eine zunehmende Aufsiedlung des fraglichen Areals festzustellen. Große Wendelstraße und Wallgasse sind verbliebener Bestandteil des alten Ringweges. Ihre Fassung als Gesamtanlage soll dazu beitragen, daß bei künftigen Planungen im angesprochenen Bereich der siedlungsgeschichtliche Aspekt angemessenere Berücksichtigung findet.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |