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Schlichtes, giebelständiges Kleinbauernhaus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts im alten Ortskern.
Zweigeschossiger Rähmbau mit leicht vorkragendem Obergeschoss und symmetrischer Anordnung geschosshoher Streben, Satteldach. Rückwärtig verkürzt, bei der Freilegung ein bereits sehr zerstörter Kratzputz (möglicherweise der Entstehungszeit) entfernt, Fachwerk teilweise ergänzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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