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Wohnhaus im Werkbundstil der Zeit um 1930 mit handgestrichenen, großen Biberschwanzziegeln in schlichter Gestaltung und konsequenter Verwendung der spitzgiebligen Dachform als dekoratives Element. Als seltenes Beispiel dieses Stils aus künstlerischen und baugeschichtlichen Gründen von Bedeutung, repräsentativ für die Suche nach neuen Architekturformen zu Beginn, der dreißiger Jahre.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |