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Nach der 1321 erfolgten Stadtrechtsverleihung wurde Butzbach von einem Mauerring mit Türmen und Torbauten umgeben. Von der Stadtmauer sind in der Mauerstraße, hinter der westlichen Bebauung der Neugasse sowie in der östlichen Krachbaumgasse mit Verlängerung bis zum ehemaligen Standort des Griedeler Tores noch längere Abschnitte erhalten, kürzere Rudimente an der Ecke Mauerstraße/Badborngasse, in der westlichen Krachbaumgasse sowie in der Amtsgasse (vgl. Amtsgasse 13). Sämtliche Überreste des Mauerverlaufs dokumentieren den Zustand der Stadtbefestigung aus dem 15. Jahrhundert. Zu dieser Zeit wurde die Mauer auf der Stadtseite durch bogenförmig zusammengefaßte Pfeiler verstärkt, darüber ein Wehrgang errichtet. In den Zwischenräumen entstanden die sogenannten „Schwibbogenhäuser“ zu Abstell- und Wohnzwecken. In der Mauerstraße sind noch einige dieser vor allem auch für die sozialen Verhältnisse in einem historischen Stadtgebiet aussagekräftigen Behausungen anzutreffen. In der Gegenwart wird vornehmlich ihr malerischer Reiz gerühmt.
Von dem die Stadtmauer umgebenden Zwinger, den sich anschließenden drei Wallgräben und den aus ihnen hervorgegangenen Gärten ist nichts mehr zu sehen. Einzig die ringförmige Große Wendelstraße westlich der Stadt sowie die Wallgasse als Fortsetzung geben in ihrem Verlauf noch einen Hinweis auf das vergangene Umfeld Butzbachs und wurden deshalb in den Denkmalschutz einbezogen (siehe Gesamtanlage Butzbach).
Die aufwendigen Torturmbauten, die die Hauptzugänge zur Stadt in der Griedeler, Wetzlarer und Weiseler Straße bewachten, wurden alle drei während der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts abgebrochen. Weitere Türme der Stadtmauer haben noch Bestand. Es sind im einzelnen ein Schalenturm an der Ecke Mauerstraße/Hirschgasse, der „Hexenturm“ mit Verlies nördlich der Markuskirche, die zwei Geschütztürme des landgräflichen Schlosses und schließlich der Turm, der dem Neubau des Solms-Licher Herrensitzes von 1481 inkorporiert wurde (vgl. Färbgasse 24). Die verbliebenen Elemente der Butzbacher Stadtbefestigung werden als Sachteile unter Denkmalschutz gestellt. Neben ihrem geschichtlichen Wert ist ihr Beitrag zur Gliederung des gegenwärtigen Butzbacher Stadtbildes hervorzuheben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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