Stiftungstafel im Inhalatorium
Stuckrelief, Inhalatorium
Inhalatorium, Parkstraße 6
Inhalatorium, historische Aufnahme, aus: R. v. Nolting, Bad Soden in alten Ansichten, Zaltbommel (NL) 1978
Halle im Inhalatorium
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Main-Taunus-Kreis
Bad Soden
  • Parkstraße 6
Inhalatorium
Flur: 2
Flurstück: 226/3

Langgestrecktes, zweigeschossiges Gebäude mit zentrierter Freitreppe zum Obergeschoss um die Wangen eines Terrassen-Vorbaues, in dem sich der Eingang zum Erdgeschoss befindet. Eingangssituation mit Doppelsäulen, zwei Zementgussfiguren in Nischen; sowohl im Äußeren als auch im Inneren original erhalten.

Architektonische Gestaltung in den Formen der beginnenden Moderne (Baujahr 1912). Stiftung von Mitgliedern des Ärzte-Vereins, im Einzelnen aufgeführt auf einer Ädikula-Tafel in der Kuppelhalle, die auch den Architekten nennt: ERB. PH. HOLZMANN u. Co. ARCH. RÜCKGAUER (Eugen Rückgauer, Mitentwerfer von Frankfurter Verwaltungsbauten, Angestellter bei Holzmann nach der Jahrhundertwende). Innen quadratische Halle mit Korbbögen auf 12 Pfeilern, Galerie und Lichtkuppel, in der Mitte der Heilbrunnen. Holzbrüstungen und Stahlgeländer zeigen ebenfalls die geometrischen Formen der beginnenden Moderne.

Ausstattung: Sowohl die künstlerische (acht Stuckreliefs zum Heilbetrieb, verzierte Kapitelle, Gesimse, kannelierte Pilaster, Wandfelder mit pompejanisch-historisierender Gestaltung) wie auch große Teile der technischen Ausstattung sind noch original erhalten.

Die Inhalatoriumshalle gilt als die größte ihrer Art in Europa und besitzt somit überregionale Bedeutung für die Geschichte der Heilkur-Architektur und -Technik.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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