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Wohnhaus mit Garten, um 1920. Der massige Bau mit hohem Walmdach und verschiedenen Gauben wird durch Lisenen und Gesimsbänder gegliedert. Diese symmetrische Aufteilung ist teilweise aufgebrochen durch bewusst asymmetrische Verteilung von Fenstern und Baukörpern wie Terrasse, Balkon, Erker - kennzeichnend für den Baustil zwischen Traditionalismus und beginnender Moderne.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |