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Zurückversetzter seitlicher Atelieranbau des Jugendstils mit gewelltem Giebel, seitlichem Treppenaufgang zum Atelier, Vorgarten und originaler Einfriedung. Die Fassade ist bestimmt von großen Öffnungen, einem rundbogigen Tor im rustizierten Erdgeschoss, großem Rechteck- und überfangendem Thermenfenster. Charakteristisch für den Jugendstil sind die vegetabilen und geometrischen Ornamente.
Künstlerische Bedeutung, einziger Bau dieser Art im Main-Taunus-Kreis.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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