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Dreigeschossiges, traufständiges Pfarrhaus mit Satteldach und Dachgaube. Erbaut wohl um 1850 in Nachbarschaft zur evangelischen Pfarrkirche. Erdgeschoss im Bruchstein und zwei Fachwerkobergeschosse. Fünf zu zwei Fensterachsen mit Betonung der mittleren Achse an der Traufseite, Stockwerksgesimse.
Städtebauliche Bedeutung neben der Kirche und gegenüber der Parkanlage.
In jüngster Zeit renoviert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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