Frankfurter Hof, Zum Quellenpark 38
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Main-Taunus-Kreis
Bad Soden
  • Zum Quellenpark 38
Frankfurter Hof
Flur: 26
Flurstück: 19/5

So genannter Frankfurter Hof, dreigeschossiger, langgestreckter Satteldachbau, nach 1722 von J. G. Wartenberg, dem Verwalter der Sodener Saline - möglicherweise im Auftrag Frankfurter Kaufleute -, als erstes Bade- und Kurhaus Sodens im Barockstil erbaut, 1839 klassizistisch verändert. Die aquarellierte Federzeichnung F. Ph. Useners vom 8. Mai 1828 (siehe Ortseinleitung S. 51) zeigt den barocken Zustand des Hauses mit hohem Mansarddach und gleichmäßiger Reihung von Fenstern und Gauben in heute noch vorhandener Anzahl der Achsen. In den Badekabinetten des Hauses wurden die Quellen I und III (Warm- und Milchbrunnen) genutzt.

Ortshistorische und baukünstlerische Bedeutung, Beginn der Umwandlung Sodens zum Kurort, Teil der überwiegend klassizistischen Gesamtanlage Quellenpark. 1991/92 in die auf dem Nachbargrundstück nach Plänen des Wiener Künstlers Friedensreich Hundertwasser errichtete Wohnanlage integriert, dabei partiell verändert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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