Katholische Kirche, historische Aufnahme von Nordwesten
Westansicht, Modell von 1931
Skulptur am Altar
Skulptur am Altar
Retabelaltar von 1693
Kanzel con 1715
Heilige Walburga
Heiliger Tobias
Südostansicht, Modell von 1931
Katholische Kirche, Kirchstraße 12
Schalldeckel der Kanzel
Katholische Kirche, Innenansicht
Schtuzengelgruppe
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Main-Taunus-Kreis
Bad Soden
Altenhain
  • Kirchstraße 12
  • Kirchstraße
Katholische Kirche Maria Geburt
Flur: 5
Flurstück: 30/3, 31/1

Steinbau aus Feldsteinen und Quadern unter dekorativer Verwendung von Ziegelmauerwerk für Entlastungsbögen und Scheitel der Rundbogenfenster. Errichtet 1931 nach Plänen des bayerischen Kirchenbaumeisters Albert Boßlet aus Würzburg anstelle eines Vorgängerbaues aus Fachwerk. Die Kirche wurde im Modell auf der Weltausstellung in Chicago gezeigt.

Charakteristikum des Außenbaues ist die werkgerechte Materialverwendung und die Addition der klaren kubischen Baukörper des rechteckigen Schiffes mit Satteldach und asymmetrischer Vorhalle sowie Chorturm und Sakristeianbau.

Im Innenraum dominiert der klare Raumeindruck des Saals mit abgesetzter Tonne und eingezogenem Chor, belichtet durch zehn Rundbogenfenster. Altar und Kanzel der künstlerisch wertvollen barocken Innenausstattung gehörten zum Bestand der Frankfurter Karmeliterkirche, nach Auflösung des Klosters in den Altenhainer Vorgängerbau gekommen. Retabelaltar mit gedrehten Säulen und plastischer Kreuzigungsgruppe, 1693, Kanzel 1715 von Christoph Boos (ehemals in der Dominikanerkirche, Frankfurt), als skulpturaler Schmuck des Korbes die Evangelisten, auf dem Schalldeckel Putten mit Marterwerkzeugen. Weitere barocke Plastiken: Hl. Walburga, Hl. Tobias und Schutzengelgruppe.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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