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Zweiseit-Hofreite mit giebelständiger Scheune zur Straße und zurückliegendem, traufständigem Wohnhaus, datiert 1702 in der Hausinschrift im Türsturz. Erdgeschoss massiv erneuert, ausdrucksvolle Mannfiguren im Fachwerk des Obergeschosses mit Kopfstreben und Kopfwinkelhölzern, geschweifte nasenbesetzte Streben. Die Backsteinscheune mit Giebelfachwerk des 19. Jahrhunderts heute zu Wohnzwecken umgebaut.
Der Hof ist unentbehrlicher Teil der Gesamtanlage an diesem Ortsende, somit aus künstlerischen, historischen und städtebaulichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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