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Im Kern wohl 16. Jahrhundert, 1652 als „Ratsstube" instand gesetzt, 1695 werden Uhr und Glockentürmchen erwähnt.
Der zweigeschossige Rähmbau auf hohem Bruchsteinsockel mit seinen fast gleichmäßig schlanken Hölzern und konstruktiven, geschosshohen Streben datiert von 1794; gleichzeitig ist wohl der Dachreiter in barocken Formen.
Der einstöckige Anbau von 1827/28 diente zur Vergrößerung der Räumlichkeiten der 1775 gegründeten Altenhainer Schule.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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