Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweiseithofreite. Das verputzte Fachwerk-Bauernhaus wohl erste Hälfte 18. Jahrhundert. Der geringe Überstand des Obergeschosses lässt auf einen schlichten Rähmbau mit Verkämmungen schließen.
Die Fachwerkscheune in weiten Teilen mit ungestört erhaltenem Eichenholzgefüge, mit durchgängiger Verblattung der Riegel. Eine Dendrochronologie ergab das Baujahr 1602. Sie wurde einmal abgetragen und am gleichen oder einem anderen Ort wiederaufgeschlagen.
Von Bedeutung als gut erhaltene Sachgesamtheit des 18. Jahrhunderts aus historischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |