Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dominant in der Straßenkehre gelegener Hof mit winklig angeordnetem Wohnhaus und Scheune. Diese wurde nachträglich erweitert und erhöht, so dass nur noch die nordöstliche Fachwerkwand die ursprüngliche Konstruktion zeigt. Wohnhaus zweistöckiger Rähmbau auf hohem Bruchsteinsockel; das Fachwerk in alter Konstruktion mit auf dem Sockel stehenden Eckständern und dazwischen eingezapfter Schwelle, gebogene Streben; im Obergeschoss verputzt, am Giebel verschiefert. Die Scheune Ständerbau in gleicher Konstruktion von Eckständern und Schwelle, für die ein äußerst stark gekrümmter Stamm verwandt wurde; gebogene Streben in die Eckständer eingezapft. Die Konstruktionsmerkmale lassen auf eine Entstehungszeit zu Beginn des 17. Jahrhunderts schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |