Rote Mühle
Beidenauer Mühle, ältester Bauteil
Beidenauer Mühle, Wohnhaus
Beidenauer Mühle, Scheune
Beidenauer Mühle, Wohnhaus
Rote Mühle
Lade Kartenmaterial...
Main-Taunus-Kreis
Bad Soden
Altenhain
  • Rote Mühle
  • Rote Mühle 1
  • Mühlgraben
  • Geschwin
  • Beidenauergrund
Beidenauer Mühle
Flur: 15
Flurstück: 119/4, 68/20, 68/4, 68/7, 69, 70

Beidenauer Mühle, auch Rote Mühle genannt.

1618 genehmigte Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz den Brüdern Caspar und Hans Geiß aus Kassel den Bau einer Mühle auf dem Grund des verfallenen Beidenauer Schafhofes, den diese aus dem Ertrag ihrer Saline in Soden finanzierten. Nach Brand und wiederholtem Besitzerwechsel kam der „öde Mühlplatz" 1685 an Philipp Sulzbach, der die neue Mühle ab 1688 z. T. auf alten Grundmauern errichtete.

Der Name Rote Mühle taucht erstmals 1652 auf, gemeint war die Mühle am „Rode Berg"; d.h. des für die Entstehung von Schneidhain gerodeten Berges.

Eine Aquatinta-Radierung um 1820 zeigt das Mühlgebäude und den einstöckigen Anbau, den hohen Steinsockel und das Mühlrad; beide Gebäudeteile haben sich im Wesentlichen erhalten. Statt des zweiten Nebengebäudes heute Wohn- und Wirtschaftsgebäude des 19. und 20. Jahrhunderts.

Ältester Bauteil ist der eingeschossige Fachwerk-Anbau mit Satteldach und kräftigen Hölzern, gebogenen Eckstreben, stark profilierter Schwelle-Rähm-Zone und Andreaskreuzen zwischen teilweise balusterförmigen Stielen.

Das zweistöckige Wohnhaus mit Krüppelwalm im Kern aus dem 17., mit Fachwerk des 19. Jahrhunderts. Schlichter, konstruktiver Rähmbau über hohem Sockel aus Feldsteinen mit verzierter Schwelle und geschnitzten Fensterrahmungen. Der geschnitzte Eckständer wurde 1905 vom ehemaligen reformierten Pfarrhaus (sog. Nassauer Hof) in Neuenhain hierher transloziert.

Die Gebäude besitzen teils einfache, teils dekorative Ziegelausfachungen in der Art niederdeutscher Fachwerke, ebenso die abseits gelegene Scheune, die nach 1900 als typischer Vertreter werkgerechten Bauens entstand.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.