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Zurückliegendes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit einseitig abgewalmtem Dach. Rähmbau in konstruktivem Fachwerk mit geschosshohen, gekrümmten Streben, Lehmausfachungen teilweise erhalten, Erdgeschoss massiv erneuert. Ehemals an der Giebelseite angebaute Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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