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Wohnhaus eines ehemaligen Zweiseithofes mit freistehender Scheune, zweigeschossiges Fachwerk auf Feldsteinsockel, teilweise unterkellert. Einfacher Rähmbau mit starken Hölzern, wohl vor 1726. Umgebaute Scheune mit zum Teil altem Fachwerk im Nähebereich wichtig, zumal der Sichtbezug vom ehemaligen Amtshaus wiederhergestellt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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