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Wohnhaus einer fränkischen Hofreite mit seitlich eingeschobenem Anbau von 1816, datiert über der massiv gestützten Wagendurchfahrt.
Bei der 1990 begonnenen Sanierung kam am Wohnhaus ein ungestörtes konstruktives Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts, eine Rähmkonstruktion in symmetrischer Verstrebung mit profiliertem Kranzgesims zutage.
Zudem für die Ortsgeschichte wichtiger Bau innerhalb des ehemals umwehrten Ortskerns gegenüber dem Schäferhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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