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Ehemaliges Schäferhaus, bereits 1700 erwähnt, im Kern zweite Hälfte 17. Jahrhundert. Zweistöckiger, kleiner, schmaler, in den Proportionen hoher Fachwerkbau auf massivem Feldsteinsockel. Schlichtes Rähmfachwerk mit markanten, regelmäßig gestellten Streben und Andreaskreuzen. Der 1815 errichtete nördliche Anbau (Hauptstr. 53) war Hirtenquartier. Eine Inschrift im Sockelbereich des Gebäudes Nr. 53 verweist auf seine Entstehung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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