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Zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohngebäude am südlichen Rand des historischen Stadtkerns von Butzbach; es stammt im Kern sicher noch aus dem 18. Jahrhundert. Es lehnte sich ursprünglich vermutlich nur an die Innenseite der Stadtmauer an, erstreckt sich inzwischen aber auch auf deren äußerer Seite. Vor der westlichen Giebelseite des Gebäudes ist ein kurzer Abschnitt der Stadtmauer erhalten. Er zeigt das für Butzbach charakteristische Bild mit Wehrgang über einer Blendbogenstellung. Ein eingeschossiges Nebengebäude schließt dort mit Pultdach auf der inneren Seite an die Stadtmauer an. Das angesprochene Fachwerkwohngebäude und das Stadtmauerrelikt sind zusammen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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