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Errichtet 1592/93 anstelle des verfallenen "Thröner Hofes" des 14./15. Jahrhunderts.
Es entstand eine dreiseitig geschlossene Hofanlage mit Kelterhaus und Fruchtspeicher, Turm als Gerichtsgefängnis und Stallungen. Erhalten ist der hohe, zweigeschossige Winkelbau des Amtshauses, dessen massivem Erdgeschoss über großem Gewölbekeller 1741 ein Fachwerkobergeschoss aufgesetzt wurde; außerdem die Hälfte der ehemaligen Zehntscheune, ein aus Feldsteinen aufgeführter Bau vermutlich des 15. Jahrhunderts.
Ab 1650 Mainzer Amtshof, seit 1795 evangelisches Pfarrhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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