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Fachwerkwohnhaus einer kleinen Hofreite des 18. Jahrhunderts, giebelständig mit Satteldach. Freistehende Fachwerkscheune mit gebogenen Streben, Ausfachungen mit Ziegelsteinen, teilweise verputzt, abgewalmtes Dach. Als Hof des alten Ortskerns von historischer und straßenbildprägender Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |