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Verkleidetes, schmales Fachwerkwohnhaus, dessen Gesamtform auf ein gut erhaltenes Rähmfachwerk der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts schließen lässt.
Wichtiger Bau im noch geschlossenen Straßenbild der Hundsgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |