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Zweistöckiges Wohnhaus, errichtet 1876 als freistehender und etwas erhöhter Bau über der Landstraße. Die schlichte, spätklassizistische Gestaltung entspricht vollkommen der seit etwa 1840 in der Kurstadt üblichen Architektur. Hier sind die unverputzten Backsteinfassaden auch durch den ländlichen Standort legitimiert. Mit dem zweistöckigen und recht aufwendigen gusseisernen Balkon wird der Giebel zur Schaufassade. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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