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Als Sachteil zu erhalten ist der aufwendig gestaltete, gusseiserne, zweistöckige Balkon, zweite Hälfte 19. Jahrhundert. Die Stützen als Säulen mit korinthischen Kapitellen gearbeitet, die Brüstungsfelder in filigranem Stabwerk mit Weinlaub und vollplastischen Köpfchen im runden Mittelfeld.
In seiner Art typisches Beispiel der gründerzeitlichen Villenbalkone mit origineller Detailausbildung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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