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Grabstein in Kreuzform aus weißem Kalkstein, nach 1735, mit Inschriftsockel; im vertieften Kreuzfeld Flachrelief mit volkstümlicher Darstellung der Dreifaltigkeit. Die barocke Inschrift gibt Auskunft darüber, dass der Stein von den Kindern des 1716 verstorbenen Schul- und Kirchendieners Johann Peter Seibolt und seiner 1735 gestorbenen Frau gesetzt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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