Skulpturen in der katholische Pfarrkirche
Skulpturen in der katholische Pfarrkirche
Skulpturen in der katholische Pfarrkirche
Katholische Pfarrkirche, Innenansicht
Skulpturen in der katholische Pfarrkirche
Beichtstuhl
Hochaltar von 1733-35
Katholische Pfarrkirche, Hauptportal
Katholische Pfarrkirche, Pfarrstraße
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Main-Taunus-Kreis
Bad Soden
Neuenhain
  • Pfarrstraße 6
  • Pfarrstraße 4
  • Pfarrstraße 2
Katholische Pfarrkirche Maria Hilf
Flur: 15
Flurstück: 1213/3

Basilikaler Bau in romanisierenden Formen, aus Bruchstein mit Werksteingliederungen 1911/12 errichtet. In der nordöstlichen Giebelwand betontes Hauptportal mit hohem Architrav, Blendbogen und Fensterrosette. Rundbogige Fenster in den Seitenschiffen als Zwillingsfenster über gekuppelten Säulchen, im Obergaden als Drillingsfenster mit stark gestelztem mittlerem Bogen. Zeittypische Gestaltung in Materialwahl und dekorativer, asymmetrischer Addition der Baukörper - gedrungener Glockenturm mit verschieferter Haube, Apsiden und Treppentürmchen.

Im Inneren weite Arkaden über gedrungenen Säulen, flache Holzdecke, halbrund geschlossene Apsis. Die wertvolle Innenausstattung stammt aus der ehemaligen Dominikanerkirche in Frankfurt. Hochaltar 1733-35 von Bruder Dominikus Seitz, mit Figuren von Johann Bernhard Schwarzenburger, ein dreiachsiger, in der Mitte zweigeschossiger Aufbau aus kostbarem Holz mit Intarsien und Vergoldung. Die zugehörigen Seitenflügel befinden sich an den Chorlängswänden. Zwei Muttergottesfiguren und ein Christus-Salvator datieren aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, der Beichtstuhl 1650. Von großer Bedeutung ist außerdem eine Madonnenfigur, gefasst, stehend, aus dem 15. Jahrhundert und ein Hl. Joseph mit Kind, erste Hälfte 16. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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