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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus von stark straßenbildbestimmender Funktion.
Der zweigeschossige Rähmbau auf niedrigem Sockel mit Geschossteilung durch Holzgesimse, steilem Satteldach, hervorstehenden Pfettenköpfen ist vermutlich in Sichtfachwerkkonstruktion in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts entstanden. Er bildet einen wichtigen Blickpunkt am Ortsausgang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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