Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Erschließung neuer Baugebiete in der Gründerzeit geschah, dank der engen Tallage Eppsteins sowie dem Bewusstsein vom bau- und kulturhistorischen Wert der Burg und ihrer Attraktivität, im Umkreis der Altstadt unter Bewahrung ihrer Geschlossenheit. Im Nähebereich Frankfurts und Wiesbadens, in bevorzugter Lage am Taunus, entstanden - nach Errichtung des Kaisertempels 1894 - auf den Hängen rund um den alten Ort zahlreiche repräsentative Villen. Ihre phantasievoll gestalteten Baukörper und Dachformen wirken in der Fernsicht als Blickpunkte, die Akzente zum historischen Ortskern setzen.
Als Gesamtanlagen sind zwei Bereiche mit dichter qualitätvoller Bausubstanz entlang der Rossertstraße und Mendelssohnstraße ausgewiesen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |