Mendelssohnstraße 6 aufwärts
Rossertstraße 26 und 24
Rossertstraße 28, 30 und 32
Mendelssohnstraße 19
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Main-Taunus-Kreis
Eppstein
  • Gesamtanlage Rossertstraße und Mendelssohnstraße/Burkhardweg

Die Erschließung neuer Baugebiete in der Gründerzeit geschah, dank der engen Tallage Eppsteins sowie dem Bewusstsein vom bau- und kulturhistorischen Wert der Burg und ihrer Attraktivität, im Umkreis der Altstadt unter Bewahrung ihrer Geschlossenheit. Im Nähebereich Frankfurts und Wiesbadens, in bevorzugter Lage am Taunus, entstanden - nach Errichtung des Kaisertempels 1894 - auf den Hängen rund um den alten Ort zahlreiche repräsentative Villen. Ihre phantasievoll gestalteten Baukörper und Dachformen wirken in der Fernsicht als Blickpunkte, die Akzente zum historischen Ortskern setzen.

Als Gesamtanlagen sind zwei Bereiche mit dichter qualitätvoller Bausubstanz entlang der Rossertstraße und Mendelssohnstraße ausgewiesen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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