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Villa von 1902; ein mit Vor- und Rücksprüngen sowie Balkonen vielfältig gegliederter Baukörper. Putzbau mit Backsteinziergliedern, Zierfachwerk mit profilierten Balkenköpfen und Fächerrosetten im Dachgeschoss. Buntglasfenster der Entstehungszeit. Stark variierte Dachformen, Krüppelwalm, abgewalmte Dachhaube. Künstlerische, geschichtliche und städtebauliche Bedeutung als gut gestaltete Villa der Jahrhundertwende in repräsentativer Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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