Osttor (Eisentor von ca. 1910)
Innenhof mit innerem Tor
Tor (um 1900) zum Mainzer Hof
Grundriss der Burg Eppstein
Bettelbub
Westtor mit Pförtnerhaus
Blick vom Bienberg über den Halsgraben
Blick über den Halsgraben auf die Burg
Zwingeranlagen
Küchenbau
Burg Eppstein, Ansicht von Westen
Palas, Bergfried, Treppenhaus und Küchenbau
Mauerrest
Kellerportal
Mainzer Schloß, östlicher Teil der Kernburg
Burg Eppstein, Ansicht von Süden
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Main-Taunus-Kreis
Eppstein
  • Auf der Burg 1
  • Rossertstraße
  • Burgstraße 50
  • Burgstraße 48
  • Burgstraße 44
  • Auf der Burg
Burg
Flur: 2
Flurstück: 1805/6, 1829, 88/4, 89, 92/6

Ruine einer Höhenburg in Bergspornlage mit künstlichem Halsgraben. Im 10. oder 11. Jahrhundert als Reichsburg gegründet. 1122 zuerst erwähnt. Seit dem 12. Jahrhundert Sitz der Herren von Eppstein als mainzisches Lehen. Abbruch großer Bereiche 1804 bis 1823. Ungefähr rechteckiger Bering mit Halsgraben und Schildmauer an der Ostseite; auf der höchsten Stelle des Felsens im Westen runder Bergfried über viereckigem Unterbau, 14. Jahrhundert; innen flache Kuppelgewölbe, drei gotische Türgewände (das untere 1872 erst ins Verlies eingefügt); anschließend vierstöckiger Wohnbau mit großen Stichbogenfenstern, östlich weiterer Wohn- und Küchenbau, sogenannte Kemenate, 1500 durch Hessen errichtet, mit spätgotischem Portal, bez. 1616. Im östlichen Teil des Berings das sogenannte Mainzer Schloß, dessen nördlicher Flügel, ein Wohnbau des 13. Jahrhunderts, vom 17. Jahrhundert bis 1903 als katholische Kirche diente (jetzt Burgmuseum). Ausgedehnte gotische Zwingeranlage mit Flankentürmen, Rondellen und dem gut erhaltenen Rundturm eines Burgmannenhauses. Ein älterer Zugang über eine Halsgrabenbrücke und ein jüngerer durch eine mehrfache Toranlage von der Stadt her. Bereits im 12. Jahrhundert kam die Osthälfte der Burg durch Schenkung an das Erzstift Mainz und von diesem als Lehen an die Herren von Eppstein. Der gewaltige Machtzuwachs des Hauses Eppstein bis zum 15. Jahrhundert manifestierte sich in zwei Ausbauphasen der Burg im 12./13. und 14./15. Jahrhundert. Als Ergebnis dieser Maßnahmen bildeten Burg und Stadt ein geschlossenes Verteidigungssystem mit aufeinander abgestimmten Befestigungsanlagen. 1433 Teilung des Hauses Eppstein in zwei Linien, die Burg blieb Residenz der älteren Eppstein-Münzenberger Linie. Ab 1470/80 aufgrund der Entwicklung moderner Feuerwaffen kein umfassender Ausbau der Wehranlagen. 1492 Verkauf der Westhälfte der Burg an Hessen. 1581 kam Kurmainz nach dem Aussterben der Herren von Eppstein wieder in Besitz des Ostteils der Burg. Durch Ausbauten im 17. Jahrhundert verstärkte sich auch äußerlich die Zweiteilung der Anlage. Um 1600 Errichtung eines massiven Torbaus durch Mainz zum Abschluss des Mainzer Hofs nach Westen. Hessen-Kassel lagerte 1616 der Vorburg den Südzwinger vor, mit steinummantelten Holzgerüsten als Stützmauern vom Talboden aus, und legte von Süden bis Norden bastionsartige Verstärkungen an. Die Burg hielt sich nach dem Dreißigjährigen Krieg während der Doppelverwaltung Hessen-Darmstadt und Kurmainz bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Nach Auflösung des Mainzer Kurstaates 1803, als die Burg an Nassau fiel, wurde ihr Westteil auf Abbruch versteigert und ab 1804 niedergelegt. Der Ostteil der Burg 1819 an Privat verkauft und 1823 abgebrochen. Nach 1823 weiter veräußert und in der Folge im Zuge der romantischen Begeisterung für Burgruinen erhalten. Erste systematische Sicherungen, Freilegungen und Rekonstruktionen ab 1906 durch Architekt F. Burkhard. 1908 Museumsgründung. Seit 1968 Sanierungsmaßnahmen, 1971/72 Restaurierung des Bergfrieds. Künstlerische, geschichtliche, wissenschaftliche und städtebauliche Bedeutung als mittelalterliche Burgruine in stadtbeherrschender Lage.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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