Burgstraße 2
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Main-Taunus-Kreis
Eppstein
  • Burgstraße 2
  • Eppenhainer Weg
Flur: 5, 9
Flurstück: 1790/31, 378

Im Jahre 1887 für den Arzt Dr. Wilhelm Krekel innerhalb des um die Stadt Eppstein gelegenen Villenkranzes errichtete Villa. Sie gehört zu den Neubauten, die im Zuge der zunehmenden Besiedelung des Taunus durch wohlhabende (meist Frankfurter) Bürger im letzten Drittel des 19. Jhs. enstanden waren.

Das Gebäude in künstlerisch qualitätvollem Backsteinmauerwerk mit neugotischen Stilelementen (Friesen, Gesimsen, profilierten Segment- und Rundbogen der Fenster). Seitlich polygonaler Eckturm mit spitzem, über Konsolen auskragendem Helm. Kranzgesims ausladend und wie Dachgesims als kräftiges deutsches Band ausgebildet. Baukörper mit Risaliten und Balkonen variationsreich gestaltet.

Im Inneren weitgehend erhalten die historische Deckengestaltung mit aufwendigen, teils vergoldeten und farbig gefassten Stuckarbeiten (Rosetten und Friese) sowie illusionistischen Malereien (Holzdeckenimitation).

Zur Villa gehört ein rund 350 m entfernt gelegene Brunnenkammer, die seit der Erbauungszeit die Villa mit Wasser versorgt. Schlichte gemauerte Konstruktion, der Schlussstein der Zugangstür mit dem Schriftzug "Villa Krekel 1888(?)".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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