Katholische Pfarrkirche, Burgstraße 31
Katholische Pfarrkirche, Holzskulptur der neugotischen Altäre
Die katholische Pfarrkirche St. Laurentius am Rande der Altstadt
Glasfenster in der katholischen Kirche
Katholische Pfarrkirche, Innenraum nach Osten
Katholische Pfarrkirche, Innenraum nach Westen
Katholische Pfarrkirche, Holzskulptur der neugotischen Altäre
Katholische Pfarrkirche, Pietá
Katholische Pfarrkirche, Holzskulptur der neugotischen Altäre
Katholische Pfarrkirche, Holzskulptur der neugotischen Altäre
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Main-Taunus-Kreis
Eppstein
  • Burgstraße 31
Katholische Pfarrkirche St. Laurentius
Flur: 2
Flurstück: 4/11

Dem HI. Laurentius geweihte katholische Pfarrkirche, Grundsteinlegung 1902, Weihe 10. August 1903. Entwurf von dem Wiesbadener Baumeister Josef Dormann. Neugotische dreischiffige Basilika mit Querschiff, schlankem Westturm mit spitzem Helm, Chor mit Fünfachtelschluss; Sakristeianbau im Süden. Der Bau außen und innen bestimmt vom Wechsel zwischen verputzten Wandflächen und konstruktiven Baugliedern in Sandstein.

Im Innern niedrige spitzbogige Arkaden über gedrungenen Rundpfeilern mit profilierten Kämpferstücken. Kreuzrippengewölbe über in halber Wandhöhe endenden Diensten.

Zur Ausstattung gehörten ursprünglich neugotische Altäre mit einem übergreifenden Figurenprogramm. Bei der Neugestaltung des Innenraums 1969 wurden die Altäre entfernt, nur die bemalten Holzplastiken sind erhalten und in den Innenraum neu eingeordnet. Orgel von Wilhelm Sauer (Frankfurt/Oder), 1890 zunächst für die Friedenskirche Mannheim erbaut, Gehäuse erneuert.

Historische Bedeutung als späte Realisierung der Kirche der katholischen Gemeinde, die seit 1600 ihre Gottesdienste in einem zur Kapelle ausgebauten Raum der Burg gehalten hatte und deren Versuche, die Talkirche als Simultankirche mitzubenutzen, erfolglos geblieben waren.

Künstlerische Bedeutung als handwerklich und stilistisch qualitätvoller Bau sowie städtebauliche Bedeutung als jüngere architektonische Akzentuierung Eppsteins.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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