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Katholisches Pfarrhaus (seit 1899), um 1780 errichtet. Ein frühklassizistischer Fachwerkbau, dessen rein konstruktives Fachwerk - bis auf die Giebeldreiecke - vermutlich von jeher verputzt war.
Künstlerisch qualitätvolle Bauausführung in ausgewogenen Proportionen, symmetrische Fensterverteilung, hohes Dach mit Krüppelwalm und zwei Reihen Satteldachgauben. Zugehörig großer Pfarrgarten und gründerzeitliches Gartenhäuschen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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