Burgstraße 32 (Foto: Michael Nitz)
Burgstraße 32, Rückseite (Foto: Michael Nitz)
Burgstraße mit der Burg, Aufnahme von 1938
Burgstraße 32 vor der Freilegung
Burgstraße 32, rekonstruierter Grundriss des gotischen Hauses von 1459. Aus: Baugeschichte des Hauses Burgstraße 32 in Eppstein, Förderkreis Denkmalpflege im Main-Taunus-Kreis e.V., Heft 15, 1987
Burgstraße 32, rekonstruierter Grundriss des um- und angebauten Zustandes. Aus: Baugeschichte des Hauses Burgstraße 32 in Eppstein, Förderkreis Denkmalpflege im Main-Taunus-Kreis e.V., Heft 15, 1987
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Main-Taunus-Kreis
Eppstein
  • Burgstraße 32
Flur: 2
Flurstück: 103/2

Fachwerkbau in städtebaulich markanter Ecklage, bestehend aus drei ehemals eigenständigen Wohnhäusern. Das Hauptgebäude giebelständig zur Burgstraße, dendrochronologisch datiert auf 1459, das rückwärtig anschließende Gebäude von 1712, der zur Rossertstraße giebelständige, kleinere Bau von 1708. Der Kernbau nach einem Brand 1979 in den Jahren 1980-84 restauriert, dabei das Fachwerk freigelegt und auf 1459 bestimmt, somit das älteste bislang bekannte Fachwerk im Main-Taunus-Kreis.

Künstlerisch qualitätvoller Rähmbau, das Obergeschoss auf kräftigen Balkenköpfen auskragend. Charakteristisches, klares Fachwerkbild der Übergangszeit mit Bundverstrebungen aus gebogenen verblatteten Streben und Gegenstreben, durchgehenden aufgeblatteten Brustriegeln und viertelkreisförmigen Fußwinkeln. Der seitliche Wohnbau von 1708 zeigt über hohem Sockel zeittypische ganze und halbe Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern sowie mit Voluten, gedrehten Säulen und Schuppenornamenten reich verzierte Eckpfosten, geschweifte nasenbesetzte Streben, im Giebelfeld eine mit Andreaskreuz durchkreuzte Raute. Die zahlreichen Zierelemente am Sichtfachwerk deuten trotz seiner geringen Grundfläche von 17 qm auf einen ehemals selbstständigen und keinesfalls untergeordneten Bau hin.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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