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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus mit Krüppelwalm. Erneuertes Erdgeschoss. Geschossteilung mit Holzgesimsen, im Obergeschoss, 1995 freigelegt, ist qualitätvolles Sichtfachwerk von 1748 erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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