Ehemaliges Rathaus, Burgstraße 42
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Main-Taunus-Kreis
Eppstein
  • Burgstraße 42
Ehemaliges Rathaus
Flur: 2
Flurstück: 95/1

Ehemaliges Rathaus und Feuerwehrhaus, erbaut 1902 von Architekt C. W. Plöcker.

Malerisch additiver, eingeschossiger, gewinkelter Bau, der auf kleinstem Raum Bauformen der Burg zitiert. Der linke Bauteil (Rathaus) zeigt verputztes Mauerwerk über Bruchsteinsockel, schlichte Rechteckfenster, hohes Mansarddach mit Gauben. Der Bau schräg angeschnitten, hier eingestellter Turm, rundbogiger Zugang mit Treppe und Rundbogenfenster im Dachgeschoss.

Der unverputzte Rundturm in Bruchsteinmauerwerk, Fenstergewände, Gesims, Rundbogenfries und Zinnen behauener Sandstein. Der Turm diente der Feuerwehr als Schlauchturm und zitiert den Bergfried der Burg. Der rechte Baukörper mit Satteldach, das Zwerchhaus mit romanisierenden Rundbogenfenstern und aufgesetzten Zinnen besaß ehemals im Erdgeschoss ein Feuerspritzentor mit Jugendstilornamenten (heute verändert).

Das historisierende Gebäude wurde in zweiter Reihe hinter dem ehemals an der Straße gelegenen Rathaus von 1767 (1972 abgerissen) errichtet. Dieser barocke, im 19. Jahrhundert klassizistisch veränderte, gut proportionierte Bau, von dem ein Schmuckgiebel im Burgmuseum erhalten ist, stand am Platz eines vermutlich mittelalterlichen Rathauses (für 1583 belegt).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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